Am 12.06.2018 verabschiedeten die Abgeordneten eine Vereinbarung zwischen Rat und Parlament vom November 2017 über EU-weite Vorschriften für Drohnen und Betreiber von Drohnen, um gemeinsame Sicherheitsstandards zu gewährleisten und Betreibern und Herstellern Planungssicherheit zu geben, um Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Derzeit gelten für die meisten Drohnen unterschiedliche nationale Vorschriften, was die Marktentwicklung behindern kann.

Nach den neuen Regeln müssen Drohnen so konstruiert sein, dass sie ohne Gefährdung von Personen betrieben werden können. Je nach dem Risiko, das zum Beispiel mit dem Gewicht einer Drohne oder dem Verwendungszweck zusammenhängt, müsste das Gerät mit bestimmten Merkmalen oder Funktionen ausgestattet sein – etwa mit einer Landeautomatik, falls der Betreiber den Kontakt zur Drohne verliert, oder mit Kollisionsvermeidungssystemen.

Drohnenbetreiber müssen alle für sie geltenden Regeln kennen und in der Lage sein, eine Drohne sicher zu steuern, ohne Menschen oder andere Luftraumnutzer zu gefährden. Dies bedeutet, dass einige Drohnenbetreiber eine Schulung absolvieren müssen, bevor sie eine Drohne steuern können.

Um die Drohnenbetreiber im Falle eines Vorfalls identifizieren zu können, müssten sie in nationalen Registern eingetragen und ihre Drohnen gekennzeichnet sein. Dies gilt nicht für die Betreiber kleiner Drohnen.

Im Einklang mit diesen grundlegenden Vorschriften hat die EU-Kommission die Aufgabe, detailliertere EU-weite Regeln zu entwickeln, wie z.B. Höchstentfernungs- und Flughöhenbeschränkungen und Vorgaben zur Zertifizierung bestimmter Drohnen und Einsatzbereiche im Zusammenhang mit den damit verbundenen Risiken. Die Regeln würden auch festlegen, welche Betreiber zusätzlich geschult und registriert werden und welche Drohnen über zusätzliche Sicherheitsmerkmale verfügen müssen.

Modernisierung der Flugsicherheitsvorschriften
Mit den Änderungen werden nicht nur EU-weite Vorschriften für Drohnen festgelegt, sondern auch die EU-Sicherheitsvorschriften für den Luftfahrtsektor aktualisiert, um das hohe Niveau der Flugsicherheit in der EU aufrechtzuerhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Vorschriften dem erwarteten Anstieg des Luftverkehrs in den kommenden Jahrzehnten gerecht werden.

Weitere Neuerungen zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der EU-Agentur für Flugsicherheit und den nationalen Behörden bei der Risikobewertung von Flügen über Konfliktzonen zu fördern. Außerdem wird die Kommission beauftragt, Standards für das Herunterladen von Daten von Flugaufzeichnungsgeräten in Echtzeit zu entwickeln, wenn sich ein Flugzeug in Not befindet, um schneller auf einen Notfall reagieren zu können.

Die nächsten Schritte
Das vorläufige Abkommen wurde mit 558 Ja-Stimmen bei 71 Nein-Stimmen und 48 Enthaltungen angenommen. Die Regeln müssen nun von den EU-Ministern verabschiedet werden.

Hintergrundinformationen
Derzeit fallen Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 150 kg in die Zuständigkeit der nationalen Behörden, weshalb Hersteller und Betreiber unterschiedlichen Konstruktions- und Sicherheitsanforderungen unterliegen.

Die zivile Drohnentechnologie könnte in den nächsten zehn Jahren schätzungsweise 10% des EU-Luftverkehrsmarktes ausmachen (d. h. etwa 15 Milliarden Euro pro Jahr). Nach Angaben der Kommission könnte die Drohnenindustrie bis 2050 rund 150.000 Arbeitsplätze in der EU schaffen.

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