Sozialausgaben auf unter 30 Prozent des BIP gesunken

Sozialausgaben 2017 gesunken
40 Prozent der Sozialausgaben tragen Bund, Ländern und Gemeinden. Foto: JD Mason

Im Jahr 2017 betrugen die Sozialausgaben in Österreich laut endgültigen Ergebnissen von Statistik Austria insgesamt 109 Mrd. Euro; die Sozialquote lag bei 29,4% der wirtschaftlichen Wertschöpfung. Da das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zu 2016 um 3,8% und somit stärker als die Sozialausgaben (+2,0%) stieg, nahm die Sozialquote, die 2016 mit 29,9% den bisherigen Höchststand erreicht hatte, wieder ab.

In der längerfristigen Entwicklung zeigt sich der Ausbau des Sozialstaats mit einem ersten Ausgaben-Höhepunkt Mitte der 1990er Jahre (1994: 29,0% BIP-Anteil). Darauf folgte eine Periode niedrigerer Quoten (2007: 27,0%), bevor es aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 und den damit verbundenen erhöhten Sozialausgaben zu einem erneuten Anstieg kam (2009 und 2010: je 29,6%). Das durchschnittliche nominelle Wachstum der Sozialausgaben lag in den 1990er Jahren mit +5,6% deutlich über jenem der Wirtschaftsleistung (+4,6%), war jedoch seit 2000 mit einer jährlichen Steigerung von durchschnittlich +3,6% nur noch leicht höher als das BIP (+3,3%).

40% der Sozialausgaben tragen Bund, Länder und Gemeinden

Mehr als die Hälfte (55%) der Sozialausgaben entfiel 2017 auf den Bereich der Sozialversicherung (Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung, Krankenfürsorgeanstalten, Arbeitslosenversicherung). Die Gebietskörperschaften hatten zusammen einen Ausgabenanteil von 40% (Bund: 21%, Länder und Gemeinden: 19%). Der Rest (5%) waren Sozialausgaben von Unternehmen (betriebliche Pensionsvorsorge, Arbeitgeberlohnfortzahlung bei Krankheit). Während die Anteile von Sozialversicherung und Unternehmen über die Jahrzehnte relativ konstant blieben, gab es bei den Gebietskörperschaften eine Verschiebung vom Bund (1990: 25%; Beamtenpensionen, Familienförderung, Pflegegeld etc.) zu den Ländern und Gemeinden (1990: 14%; Krankenanstalten, Kinderbetreuung, Sozialhilfe/Mindestsicherung etc.).

Großteil für Alterssozialleistungen

Von den Ausgaben für Sozialleistungen in der Höhe von 106 Mrd. Euro im Jahr 2017 entfiel mit 44% der Großteil auf die Alterssicherung, wozu – mit Ausnahme von Hinterbliebenenpensionen und Gesundheitsleistungen – alle Geld- und Sachleistungen für Personen über dem Regelpensionsalter zählen (normale Alterspensionen, Betriebspensionen, Pflegeleistungen etc.). Für den Bereich Krankheit/Gesundheitsversorgung aller Altersgruppen wurden 26% der Sozialleistungsausgaben verwendet. Deutlich geringere Anteile entfielen auf die anderen Lebenslagen, in denen Sozialleistungen in Anspruch genommen wurden, das sind Familien/Kinder: 10%; Invalidität/Gebrechen, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit: jeweils 6%; Wohnen und Bekämpfung sozialer Ausgrenzung: 3%. Die restlichen 3 Mrd. Euro der Sozialausgaben wurden für Verwaltungskosten und sonstige Ausgaben aufgewendet.

Zwei Drittel Geldleistungen – ein Drittel Sachleistungen

Im österreichischen Sozialstaat dominieren die Geldleistungen. Zwei Drittel (72 Mrd. Euro) der Sozialleistungsausgaben 2017 waren Geldleistungen, die vor allem als Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, aber auch als Familien- und Arbeitslosentransfers erfolgen; dementsprechend hoch ist auch der Geldleistungsanteil in diesen Bereichen des Sozialschutzes. Einen überwiegenden Anteil an Sachleistungen (insgesamt 32%) gab es hingegen in den Bereichen Krankheit/Gesundheitsversorgung (ambulante und stationäre Leistungen) und Wohnen/soziale Ausgrenzung (Wohnunterstützung, diverse soziale Dienste).

Die Prüfung der Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse auf Bedürftigkeit spielt insgesamt eine geringe Rolle im Sozialleistungssystem, sie war 2017 lediglich bei 9% der Ausgaben bzw. 10 Mrd. Euro Voraussetzung für den Leistungsanspruch (dies betrifft vor allem die Ausgleichszulage bei den Pensionen, die Notstandshilfe in der Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe/Mindestsicherung).

Sozialausgaben zu 35% aus Steuermitteln finanziert

Die Finanzierung der Sozialausgaben erfolgte im Wesentlichen aus drei Quellen: Im Jahr 2017 lagen die Arbeitgeber- bzw. Arbeitgeberinnen-Sozialbeiträge (inkl. dem Staat als Arbeitgeber) mit einem Anteil von 36% (39 Mrd. Euro) leicht über den Steuermitteln von Bund, Ländern und Gemeinden (35%); die Sozialbeiträge der geschützten Personen (Arbeitnehmer/-innen, Selbständige, Pensionisten/Pensionistinnen) trugen etwas mehr als ein Viertel (27%) zur Finanzierung bei. Während der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen-Anteil im Zeitverlauf kontinuierlich abgenommen hat (1990: 39%), ist jener der geschützten Personen gestiegen (1990: 25%); der Anteil des Staates hat sich im Vergleich dazu wenig verändert.

Österreich bei den Sozialausgaben EU-weit im vorderen Feld

Österreich zählt in der Europäischen Union (EU) zu den Mitgliedstaaten mit den höchsten Sozialausgaben. Im Jahr 2015 (dem aktuellsten verfügbaren Jahr für den Vergleich) lagen die Sozialquoten der EU 27-Staaten (ohne Polen) zwischen 14,6% (Rumänien) und 33,9% (Frankreich); Österreich (29,8%) befand sich unter den sieben Ländern, die rund 30% oder mehr ihres BIP für den Sozialschutz verwendeten. Die großen Unterschiede zwischen ärmeren und reicheren Staaten zeigen sich noch deutlicher, wenn für den Vergleich die um Preisniveauunterschiede bereinigten Sozialausgaben pro Einwohner (ausgedrückt in Kaufkraftstandards – KKS) herangezogen werden. Hier gehörte Österreich zu den vier Ländern mit den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben (mehr als 11.000 KKS); in den ärmsten Mitgliedstaaten standen demgegenüber jeder Person nur ca. ein Viertel davon (weniger als 3.000 KKS) an Sozialleistungen zur Verfügung.

 

 

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Statistik Austria

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