Bund soll Einhaltung der Regeln für Hundehaltung kontrollieren

„Wenn der Bund die Gesetze für die Hundehaltung vereinheitlichen möchte, dann soll er auch gleich die Überprüfung der Einhaltung dieser Gesetze übernehmen“, betont Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl vor dem heutigen runden Tisch im Sozialministerium.

„Die Gesetze sind schon sehr streng. Schon jetzt ist es für die Gemeinden schwer, die Einhaltung auch zu überprüfen. Wir haben auch schon in der Vergangenheit aufgrund der schwierigen Vollziehung dieser Gesetze die Mitwirkung der Polizei gefordert. Sie wurde uns aber immer verweigert“, stellt Riedl klar. Bei Alkoholsucht oder anderen Suchterkrankungen ist die Haltung von Hunden schon jetzt in den meisten Bundesländern untersagt. „Aber einzelne Unglücksfälle – so tragisch sie auch sind – werden sich auch mit den strengsten Gesetzen nicht vermeiden lassen“, so Riedl.

In Salzburg muss beispielsweise jeder Hundehalter einen Kurs besuchen. Halter von gefährlichen Rassen müssen dort auch längere Kurse absolvieren. Auch in Niederösterreich und Oberösterreich muss jemand, der einen Listenhund halten möchte, einen Sachkundenachweis erbringen. Ähnliche Gesetze gibt es in ganz Österreich – die Überprüfung obliegt derzeit den Gemeinden.

„Schon jetzt kann keine Gemeinde solche Unfälle verhindern, weil erstens nur rund 40 von 2.098 Gemeinden in Österreich eigene Gemeindewachkörper haben und zweitens wird es in dem Bereich nie eine hundertprozentige Sicherheit geben“, so Riedl.

Sollte aber der Bund nun die Gesetze vereinheitlichen wollen, so spricht sich der Gemeindebund-Präsident auch dafür aus, dass er die Überwachung dieser Vorschriften übernimmt. „Es ist davon auszugehen, dass die Gesetze durch eine Vereinheitlichung noch strenger werden. Da wäre es sinnvoller, wenn der Bund das gleich auch durch die Polizei kontrollieren lässt. Oder soll dann ein Gemeindebediensteter eine Alkoholkontrolle durchführen?“

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