Gemeinsame Nutzung der Daten des öffentlichen Sektors in der EU

Nutzung der Daten des öffentlichen Sektors in der EU
Ein Großteil der Daten wird vom öffentlichen Sektor erzeugt. Foto: cookelma

Das Europäische Parlament hat die Richtlinie über offene Daten und Informationen des öffentlichen Sektors verabschiedet. Die Richtlinie wird die Verfügbarkeit und innovative Nutzung öffentlicher und öffentlich finanzierter Daten erheblich verbessern, was wiederum dazu beitragen wird, die Entwicklung datenintensiver Technologien wie der künstlichen Intelligenz zu fördern.

Daten sind ein entscheidender Rohstoff für die digitale Wirtschaft, und ein Großteil davon wird vom öffentlichen Sektor erzeugt. Um ihr Innovationspotenzial in vollem Umfang nutzen zu können, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass öffentliche und öffentlich finanzierte Daten für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen in der EU leicht zugänglich sind. Dies gilt insbesondere für Anwendungen der künstlichen Intelligenz, deren Entwicklung vom Zugang zu riesigen Datenmengen abhängt.

Die EU-Vorschriften über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors müssen gestärkt werden, um sie an den Stand der sich rasch wandelnden Technik anzupassen und Hindernisse zu beseitigen, die KMU und Start-ups an Innovationen hindern, die auf der Grundlage öffentlicher Datenbestände möglich sind.

Dank der verabschiedeten Richtlinie über offene Daten werden Echtzeitdaten des öffentlichen Sektors sowie Daten von Forschungseinrichtungen und öffentlichen Unternehmen leichter verfügbar, sodass sie von Maschinen wie Menschen gleichermaßen leicht genutzt werden können.

Nächste Schritte

Der vom Europäischen Parlament verabschiedete Text muss nun noch förmlich vom Rat der EU gebilligt werden. Bevor die überarbeiteten Vorschriften wirksam werden können, haben die Mitgliedstaaten für die Umsetzung in nationales Recht dann zwei Jahre Zeit. Die Kommission wird sich – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – daran machen, die hochwertigen Datensätze zu ermitteln, die sie sodann in einem Durchführungsrechtsakt festlegen wird.

Hintergrund

Die neuen Vorschriften sollen die Richtlinie über Informationen des öffentlichen Sektors (2003/98/EG, 2013 überarbeitet) ablösen, die bislang die gewerbliche und nicht gewerbliche Weiterverwendung der von öffentlichen Stellen erzeugten Daten regelt (z. B. Rechts-, Verkehrs-, Wetter- und Finanzdaten).

Am 25. April 2018 nahm die Kommission ihr Datenpaket von 2018 an‚ in dem erstmals verschiedene Arten von (öffentlichen, privaten und wissenschaftlichen) Daten – mithilfe verschiedener Instrumente – in einem einheitlichen politischen Rahmen erfasst werden. Jede Weiterverwendung personenbezogener Daten im Rahmen der Richtlinie über offene Daten und Informationen des öffentlichen Sektors muss unter vollständiger Einhaltung der Rechte und Pflichten erfolgen, die in der EU-Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind.

Der künftige Durchführungsrechtsakt wird eine Auswahl von Datensätzen von besonderer sozioökonomischer Bedeutung (hochwertige Datensätze) kostenlos öffentlich über Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zugänglich machen. (Europäische Kommission)

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