Steuersenkung darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen

Die Steuersenkung darf keinesfalls zu Lasten der Städte und Gemeinden gehen“, betonte Bürgermeister Michael Ludwig, Präsident des Österreichischen Städtebundes, anlässlich der Präsentation der Pläne der Bundesregierung zu einer Steuerreform.

Insgesamt soll bis zum Ende der Legislaturperiode 2022 eine Steuerentlastung in mehreren Schritten um insgesamt 4,5 Milliarden erfolgen.

Ein Drittel davon, also rund 1,5 Milliarden,  so schätzen die ExpertInnen des Städtebundes, würde Länder und Gemeinden treffen, die Einsparungen bei den Gemeinden allein demnach 500 Millionen. Geld also, das den Städten und Gemeinden fehlen wird und zusätzlich ausgeglichen werden muss. Alles andere würde  dem Paktum zum Finanzausgleich widersprechen, das 2017 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgeschlossen worden ist und die finanziellen Grundlage für die FAG-Periode bis 2021 bildet:

„Der Finanzausgleich wurde zuletzt durch zahlreiche Maßnahmen ausgehöhlt und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden“, erklärte Ludwig.

Nulldefizit auf Kosten von Städten und Gemeinden

„Während sich der Bund das Nulldefizit auf die Fahnen heftet, tragen Länder und Gemeinden am stärksten wachsenden Aufgabenbereiche: Gesundheit und Soziales. In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben in diesen Bereichen um 50 Prozent angewachsen und nur teilweise ersetzt worden“, sagte Weninger.

Konkrete Beispiele

  • Der „Familienbonus“  bedeutet einen Einnahmenverlust von ca 136 Millionen für Städte und Gemeinden.
  • Die Abschaffung des Pflegeregress jedenfalls einen deutlichen Verlust – denn die  340 Millionen Ersatz seitens des Bundes werden die höheren Ausgaben nicht ausgleichen
  • Auch die Senkung der Umsatzsteuer für den Tourismus schlägt sich mit 13,7 Millionen für die Gemeinden zu Buche.

Umgekehrt müssen die Gemeinden immer neue Aufgaben übernehmen: So sollen etwa die Fotos für die E-Cards u.a. durch die Gemeinden eingesammelt werden, was einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand bedeutet.  Dazu bringt das neue Sozialhilfe-Gesetz riesige bürokratische Zusatzaufgaben mit sich: Der Umstieg auf Sachleistungen erfordert genaue Kenntnis und Kontrollen der Wohnsituation, jährliche Antragstellungen und Überprüfungen, Kontrollen von Sprachkenntnissen etc. Diese Kontrollen, der Umstieg auf Sachleistungen und jährlich neue Anträge bedeutet deutlich mehr Personal für die Sozialämter der Städte.

„Mindestsicherung und Notstandshilfe sind die wichtigsten Mittel gegen Armut in Österreich, Wir warnen davor, diese wichtigen Standpfeiler aufs Spiel zu setzen“, erklärte Weninger.

Der Städtebund vermisst hingegen Steuerreformen, die direkt Städten und Gemeinden zu Gute kommen, allen voran die Grundsteuer, die  Gespräche mit dem Finanzminister über eine Reform sind seit einem Jahr ausgesetzt. In Deutschland ist zuletzt 2018 die Grundsteuer vom Verfassungsgericht aufgehoben worden.

„Wir warnen davor, dass auch in Österreich der Verfassungsgerichtshof die Grundsteuer kippen könnte, dann wären rund 700 Millionen Euro für Städte und Gemeinden in Gefahr, sagte Weninger abschließend. (Österreichischer Städtebund)

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