Breitbandausbau: Neue Broschüre zu Leitungsrechten

Die kostenlose RTR-Broschüre „Leitungsrechte: Grundlagen und Praxis – Broschüre für Städte und Gemeinden“ ab sofort downloadbar

Schnelles und leistungsfähiges Internet: Dafür müssen Glasfaserleitungen bis in die Gebäude gelegt und Anlagen erweitert oder errichtet werden; oft auf fremden privaten oder öffentlichen Grundstücken. Das Leitungsrecht versucht dabei die Interessen abzuwägen: die steigende Nachfrage nach leistungsfähiger Kommunikation, der Wettbewerb der Unternehmen und das Eigentum.

Wissen durch Beispiele und FAQs

Die Broschüre erklärt unter anderem, welche Rechte und Pflichten den Städten und Gemeinden zukommen, wer Leitungsrechte in Anspruch nehmen kann oder wie Betroffene am besten auf Nachfragen eines Telekombetreibers reagieren.
Die zuständigen Behörden für Leitungsrechte sind die RTR und die TKK. Kann keine Einigung über Leitungsweg oder Abgeltung erreicht werden, können beide Seiten die RTR als Vermittler heranziehen. Letztlich kann die TKK in einem Verwaltungsverfahren mittels Bescheid für Klarheit sorgen.
„Leitungsrechte: Grundlagen und Praxis – Broschüre für Städte und Gemeinden“ ist als kostenloser Download verfügbar unter: https://www.rtr.at/de/inf/BroschuereLeitungsrechte

Was ist die RTR und was sind ihre Aufgaben?

Am 1. April 2001 wurde per Gesetz die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) gegründet. Die RTR besteht aus den zwei Fachbereichen „Medien“ (GF Mag. Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (GF Mag. Johannes Gungl). Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RTR bereiten als Expertinnen und Experten in unterschiedlichen Wissensgebieten (Recht, Technik, Frequenzmanagement und Wirtschaft) die Entscheidungen der Regulierungsbehörden auf. Damit tragen sie dazu bei, Österreich an der Spitze der Informationsgesellschaft zu platzieren und Wettbewerb auf den Kommunikationsmärkten nachhaltig zu sichern. Gleichzeitig arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für die von der RTR selbstständig verantworteten Bereiche. Dazu zählen die Verwaltung des Digitalisierungsfonds, des Fernsehfonds Austria, des Privatrundfunkfonds und des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds; die Endkundenstreitschlichtung; die Verwaltung der Kommunikationsparameter (z.B. Nummerierung) sowie die „Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten“ (ZIS).

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