Foto: bialasiewicz

Am 24. August wurde die neue 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Ländern zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung präsentiert. Konkret sollen in den kommenden vier Jahren jährlich 142,5 Millionen Euro seitens des Bundes für den Ausbau und die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes, sowie für das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr zur Verfügung stehen. In den vorangegangenen Wochen fanden dazu intensive Gespräche und Abstimmungsrunden zwischen den Vertragspartnern und dem Gemeindebund statt.

„Die jetzige Vereinbarung trägt ganz klar die Handschrift des Österreichischen Gemeindebundes.“

Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl ist froh, dass die Gemeinden vor allem mehr Mittel erhalten, als ursprünglich geplant: „Die jetzige Vereinbarung trägt ganz klar die Handschrift des Österreichischen Gemeindebundes. Unserer Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass die Gemeinden in den nächsten Jahren mehr Geld für die Ausweitung des Kinderbetreuungsangebotes bekommen, als ursprünglich geplant.“ In einem früheren Vorschlag wären den Ländern und Gemeinden nämlich Mittel von jährlich rund 110 Millionen zugestanden worden. Riedl begrüßt außerdem, dass den Gemeinden die Kosten durch das Gratis-Kindergartenjahr in Höhe von 70 Millionen Euro weiterhin ersetzt werden. Der Fokus auf den Ausbau bei den unter Dreijährigen ist für den Gemeindebund-Präsidenten auch ein wichtiger Standortfaktor für die Gemeinden.

Bürgermeister Alfred Riedl hat in unzähligen Gesprächen und Verhandlungen mit dem Bundeskanzler, Ministern, Landeshauptleuten und Parlamentariern erfolgreich für mehr finanzielle Mittel für die Gemeinden gekämpft: „Die jetzige Vereinbarung zeigt, dass die österreichischen Gemeinden schon in den letzten Jahren viel geleistet haben und wir nun gemeinsam weitere bedarfsgerechte Angebote schaffen. Außerdem haben wir nun eine längere Planungssicherheit, womit wir uns die lähmenden jährlichen Debatten ersparen.“

Der Gemeindebund-Präsident betont aber auch, dass die Gemeinden bei den Themen und Fragen, wo sie direkt betroffen sind, beziehungsweise Aufgaben übernehmen, bei denen von Bund und Ländern Normen gesetzt werden, auch verfassungsrechtliche Vertragspartner sein müssen: „Wir hätten uns in den letzten Wochen viele Debatten ersparen können, wenn wir als Gemeindevertreter von Anfang an am Tisch gesessen wären. Deswegen fordere ich auch eine diesbezügliche Gesetzesänderung, damit bei künftigen 15a-Verhandlungen Gemeinden auch Vertragspartner von Bund und Ländern sind.“

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