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Neu erschienener Leitfaden ermöglicht schrittweises Vorgehen für Kommunen

„Die Gemeinden, die viele Daten auch in der Vergangenheit schon mit höchstem Verantwortungsbewusstsein verarbeitet haben, müssen nun die umfangreichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung umsetzen“, betont Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl. Um die Gemeinden und Städte bei der Umsetzung zu unterstützen, haben Österreichischer Gemeindebund und Österreichischer Städtebund gemeinsam bei der Research Group Sichere Informationssysteme der FH OÖ in Hagenberg die Erstellung eines Praxisleitfadens in Auftrag gegeben.

Dieser wird nun den Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt. „Mit diesem Leitfaden haben wir eine Grundlage für die Kommunen geschaffen, wie sie die Regeln in die Praxis umsetzen. Gemeinden können sich Schritt für Schritt anhand eines Fragenkatalogs durch die Materie arbeiten und dabei ihre Handlungsfelder identifizieren.“

Noch viele offene Fragen

Dennoch gibt es auch noch viele offene Fragen, die von den übergeordneten Stellen derzeit nicht beantwortet werden. „So ist es zwar zulässig, dass der Datenschutzbeauftragte ein Bediensteter (der Gemeinde) ist, da er aber die Pflichten und Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit ausüben können muss, stellt sich die Frage unter welchen Umständen das überhaupt und vor allem in kleineren Gemeinden mit wenigen Mitarbeitern denkbar ist“, kritisiert Riedl.

Ebenso fehlt nach wie vor eine Klarstellung bzw. Definition, was eine öffentliche Stelle im Sinn der EU-Verordnung ist. Schließlich sind öffentliche Stellen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Muss beispielsweise ein gemeindeeigenes Abfallunternehmen, das ausschließlich privatwirtschaftlich tätig ist, auch einen Datenschutzbeauftragten haben oder nicht? Hier gehen die Meinungen weit auseinander, die Gemeinden brauchen jedoch Rechtssicherheit. Ausständig sind zudem noch Verordnungen (Listen), aus denen hervorgeht, für welche Datenverarbeitungsvorgänge eine Datenschutz-Folgenabschätzung jedenfalls erforderlich ist und für welche Verarbeitungsvorgänge eine derartige Abschätzung, die mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden ist, nicht erforderlich ist.

„Wir haben schon Mitte März und im Mai muss das umgesetzt sein. Wir brauchen hier schnellstens Antworten. Wir handeln nach bestem Wissen und Gewissen und wollen Unklarheiten für die Gemeinden vermeiden“, so Riedl abschließend.

Eine Übersicht über den Inhalt des Leitfadens finden Sie auf www.gemeindebund.at.

Für Gemeinden ist der komplette Leitfaden auf der kommunalen Arbeitsplattform Kommunalnet.at im Login-Bereich bereitgestellt.

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